Unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"


Allgemein

Golfclub24h (nachstehend „GC24h“ genannt) wird schriftlich beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir/uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Partner-Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefasst „Spielrechte“ genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Die hierfür GC24h zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GC24h befreit. Die nachstehenden Preise können von GC24h angepasst werden, wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und im Übrigen jährlich nur um maximal 10% zulässig ist.

  • Einzelmitgliedschaft 169,- inkl. MwSt.
  • Studentenmitgliedschaft 129,– inkl. MwSt.
  • Kombimitgliedschaft 289,– inkl. MwSt.

Leitungserbringer der Golfclubmitgliedschaften sind die Partner-Golfclubs von GC24h. GC24h fungiert als Vermittler der Golfclubmitgliedschaft.

 

Ablauf

Dieser Auftrag stellt ein Angebot des Unterzeichners dar, welches von GC24h durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über den ersten Jahresbeitrag angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von GC24h (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. GC24h informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (zirka fünf Wochen nach Aufnahme).

 

Kündigung

Die Spielrechte und das Vertragsverhältnis müssen schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden (Stichtag 30.09. eines jeden Jahres). Geht keine fristgerechte Kündigung ein, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr. Bei Nichtbezahlung der einmal jährlichen Mitgliedsbeiträge spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GC24h durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.

 

Einzug der Jahresbeiträge per Lastschrift

Hiermit ermächtige ich/wir die Golfclub24h widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen (jährliche Mitgliedsbeiträge für meine/unsere Mitgliedschaft(en), einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfängers an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.

 

Vollmacht

Mit dem Akzeptieren dieser AGBs bevollmächtige ich/wir die Golfclub24h, im tönnesfeld 31, D-50859 Köln mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Partner-Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigungen zu erklären. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die Golfclub24h befreit.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der GC24h vereinbart.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.